Stirnio deckt den gesamten Weg ab — vom ersten Angebot bis zum Export für den Steuerberater. Ohne Zusatzmodule, ohne Preisaufschlag für Grundfunktionen.
Jede Rechnung enthält automatisch die elf gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben: Ihre vollständigen Firmendaten, die Anschrift des Kunden, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, Liefer- bzw. Leistungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und — falls zutreffend — den Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Fehlt in Ihrem Firmenprofil eine dieser Angaben, lässt Stirnio keine Rechnung erstellen und zeigt Ihnen genau, was ergänzt werden muss. So verlässt keine unvollständige Rechnung Ihr Haus.
Rechnungsnummern werden atomar vergeben — auch wenn Sie mehrere Rechnungen gleichzeitig erstellen, entsteht keine doppelte oder übersprungene Nummer. Bei einer Betriebsprüfung ist genau das ein Punkt, der geprüft wird.
Das Nummernformat richtet sich nach Ihrem Unternehmen und läuft über den Jahreswechsel hinweg sauber weiter.
Ein Restaurant verkauft Speisen mit 7 % und Getränke mit 19 %. Ein Handwerker rechnet Material und Arbeitszeit unterschiedlich ab.
Deshalb wählen Sie den Steuersatz je Rechnungsposition — nicht pauschal für die gesamte Rechnung. 19 %, 7 % oder 0 % stehen zur Verfügung.
Aktivieren Sie die Regelung einmal in den Einstellungen. Ab dann erscheint auf jeder Rechnung automatisch der vorgeschriebene Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet", und es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Hinterlegen Sie einen Prozentsatz und eine Frist — etwa 2 % bei Zahlung innerhalb von sieben Tagen. Der Hinweis erscheint automatisch auf der Rechnung, mit dem korrekten Zusatz „auf den Nettobetrag", wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Auf jeder Rechnung erscheint ein QR-Code nach dem EPC-Standard. Ihr Kunde öffnet seine Banking-App, scannt den Code — Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck sind bereits eingetragen. Er muss nur noch bestätigen.
Weniger Tippfehler bei der Überweisung, schnellerer Zahlungseingang.
Eine ausgestellte Rechnung lässt sich nicht mehr ändern — das ist keine Einschränkung, sondern die gesetzliche Vorgabe der GoBD.
Ist ein Fehler passiert, erstellen Sie mit einem Klick eine Korrekturrechnung: eine neue Rechnung mit negativem Betrag, die auf das Original verweist. Beide bleiben im System, der Vorgang ist lückenlos nachvollziehbar.
Sie aktivieren sie in den Einstellungen. Ist sie aktiv, wird beim Verriegeln der Rechnung automatisch die offizielle XRechnung-XML erzeugt und mit dem KoSIT-Regelwerk geprüft; auf Wunsch auch als ZUGFeRD in die PDF eingebettet.
Ist sie deaktiviert, werden Ihre Rechnungen weiterhin als normale PDF ausgestellt — sie ist in keinem Tarif Pflicht.
Statt „Bitte antworten Sie mir per Mail" schicken Sie einen Link. Ihr Kunde öffnet ihn im Browser — ohne Anmeldung, ohne Konto —, sieht das vollständige Angebot und klickt auf „Annehmen" oder „Ablehnen".
Der Zeitpunkt der Zustimmung wird protokolliert. Sie wissen genau, wann bestätigt wurde.
Sobald das Angebot angenommen ist, erstellen Sie daraus mit einem Klick eine Rechnung. Alle Positionen, Mengen und Steuersätze werden übernommen — Sie tippen nichts doppelt.
Legen Sie ein Gültigkeitsdatum fest. Läuft es ab, markiert Stirnio das Angebot automatisch als abgelaufen.
Die OP-Liste (Offene-Posten-Liste) zeigt alle unbezahlten Rechnungen, sortiert nach Fälligkeit. Überfällige stehen ganz oben, mit der Anzahl der Tage im Verzug.
Zahlungserinnerung — der freundliche Hinweis, der die Geschäftsbeziehung schont.
1. Mahnung — bestimmter im Ton, mit Fristsetzung.
2. Mahnung — die letzte Aufforderung vor weiteren Schritten.
Stirnio führt Sie durch die Stufen. Ist eine Zahlungserinnerung verschickt, bietet das System als Nächstes die 1. Mahnung an.
Haben Sie beim Kunden Anrede und Nachname hinterlegt, beginnt die Mahnung mit „Sehr geehrte Frau Yılmaz" statt mit „Sehr geehrte Damen und Herren".
Am Ende steht Ihre Unterschrift mit Name und Funktion — nicht der Name einer Software.
Beide Felder können Sie je Mahnung ausfüllen. Stirnio berechnet sie nicht automatisch — die Höhe hängt von Ihrer Situation ab und bleibt Ihre Entscheidung.
Die fertige Mahnung als PDF geht direkt an den Kunden. Ein Klick, und sie ist unterwegs.
Laden Sie ein Foto oder eine PDF des Belegs hoch. Eine KI-gestützte Erkennung liest Betrag, Datum, Steuersatz und Händlernamen aus und füllt das Formular vor.
Sie prüfen kurz und speichern. Was nicht stimmt, korrigieren Sie in Sekunden.
Sie sitzen am Rechner, der Beleg liegt in der Tasche. Statt das Handy anzuschließen oder sich die Datei selbst zu mailen:
Auf dem Bildschirm erscheint ein QR-Code. Sie scannen ihn mit dem Handy, fotografieren den Beleg — und die Daten stehen sofort im Formular am Rechner.
Ordnen Sie jede Ausgabe einer Kategorie zu. Beim Export sind die Daten bereits vorsortiert, Ihr Steuerberater muss nicht raten.
Das hochgeladene Bild wird zusammen mit dem Datensatz aufbewahrt und landet beim Export im ZIP-Archiv.
Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. In Branchen unter dem Mindestlohngesetz — Gastronomie, Bau, Gebäudereinigung, Transport — gelten zusätzlich strengere Fristen.
Sie erfassen Beginn, Ende und Pause. Stirnio berechnet die Arbeitszeit und vergleicht sie mit der Sollzeit.
Jeder Tag bekommt einen Status. Für Urlaub und Krankheit tragen Sie einen Zeitraum ein — Stirnio legt für jeden betroffenen Arbeitstag automatisch einen Eintrag an und überspringt dabei die Tage, an denen in Ihrem Betrieb nicht gearbeitet wird.
Hinterlegen Sie den Jahresurlaub je Mitarbeiter. Auf der Personalseite sehen Sie jederzeit: Anspruch, genommene Tage, Resturlaub. Die Anzeige wechselt die Farbe, wenn es knapp wird.
Arbeitsverträge, Ausweisdokumente, Aufenthaltstitel, Gesundheitszeugnisse, Zertifikate — alles beim jeweiligen Mitarbeiter hinterlegt.
Optional tragen Sie ein Ablaufdatum ein. Läuft ein Dokument bald ab, erscheint eine Markierung in der Personalliste. Besonders bei Aufenthaltstiteln und Gesundheitszeugnissen ein Punkt, der leicht übersehen wird.
Der Zugriff erfolgt über zeitlich befristete Links und wird protokolliert.
Stirnio erfasst und dokumentiert — es rechnet keine Löhne ab. Die Lohnabrechnung ist in Deutschland ein erlaubnispflichtiger Bereich und bleibt Aufgabe Ihres Steuerberaters oder Lohnbüros.
Was Stirnio liefert, ist die saubere Grundlage dafür: eine Excel-Datei mit allen Zeiten, Abwesenheiten und Überstunden.
Wählen Sie den Zeitraum — Woche, Monat, Quartal, Jahr oder eine freie Auswahl. Legen Sie fest, was enthalten sein soll: Rechnungen, Ausgaben, Personaldaten.
Sie erhalten eine ZIP-Datei mit allen Rechnungen als PDF, allen Belegbildern und den passenden CSV-Dateien.
Semikolon als Trennzeichen, Komma als Dezimaltrennung, UTF-8 mit BOM. Die Dateien öffnen sich in Excel korrekt — ohne verschobene Spalten und ohne Zahlen, die als Text erkannt werden.
Am Ende jeder Datei steht eine Summenzeile.
Die Personalzeiten exportieren Sie als formatierte Excel-Datei — mit farblich markierten Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagen und Summen je Monat.
Sie laden Mitarbeiter per E-Mail ein und weisen ihnen eine Rolle zu:
Buchhaltung — schreibt Rechnungen, erfasst Ausgaben, erstellt Angebote, verwaltet Kunden. Sieht keine Personalakten.
Verwaltung — pflegt Personaldaten und Arbeitszeiten, erstellt Exporte. Sieht Rechnungen nur lesend.
Nur Lesen — Übersicht ohne Bearbeitungsrechte.
Die Trennung greift auf Datenbankebene. Wer keine Berechtigung hat, sieht den Menüpunkt gar nicht erst.
Ausgestellte Rechnungen sind technisch gegen Änderung geschützt. Weder über die Anwendung noch über einen direkten Datenbankzugriff lassen sich Betrag, Datum oder Nummer nachträglich verändern.
Alle relevanten Änderungen werden protokolliert: wer, wann, was.
Seit 2025 endet der Kleinunternehmer-Status sofort, wenn der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro übersteigt — ohne Übergangsfrist.
Stirnio beobachtet Ihren Jahresumsatz und meldet sich, bevor es kritisch wird: ein Hinweis bei 80 %, eine deutliche Warnung bei 95 %, eine unmissverständliche Meldung beim Überschreiten.
Bei der Eingabe Ihrer Steuernummer prüft Stirnio das Format anhand der Vorgaben Ihres Bundeslandes. Die USt-IdNr. wird zusätzlich rechnerisch geprüft und kann auf Wunsch gegen die europäische VIES-Datenbank abgeglichen werden.
Rechnungen werden gemäß § 147 AO acht Jahre aufbewahrt — auch nach einer Kündigung. Bei einer Prüfung entstehen keine Lücken.
Die Texte in Stirnio stammen nicht aus einer automatischen Website-Übersetzung. Die Inhalte werden für Deutsch und Türkisch jeweils eigenständig und mit Blick auf einen natürlichen Sprachgebrauch formuliert.
Die türkischen Oberflächentexte werden nicht automatisch aus einer anderen Sprache übersetzt, sondern direkt auf Türkisch verfasst. Menüs, Erklärungen und Hinweise bleiben dadurch natürlich und verständlich.
Auch die deutschen Inhalte werden direkt auf Deutsch formuliert. Rechnungen, Angebote und Mahnungen werden auf Deutsch und entsprechend den Anforderungen in Deutschland erstellt.
Wir sagen offen, was fehlt:
Projektverwaltung — als Nächstes auf dem Fahrplan.
DATEV-Schnittstelle — geplant. Bis dahin funktioniert der Export als ZIP und CSV bei den meisten Steuerberatern problemlos.
Lagerverwaltung — für eine spätere Ausbaustufe vorgesehen.
Alle Funktionen sind während der Beta-Phase kostenlos nutzbar.